Auch die liebsten Haustiere sind nicht immer brav. Sie wollen auch mal wild spielen, toben oder herumrennen. Dabei kann schon einmal etwas zu Bruch gehen oder jemand verletzt werden. Bei kleinen und großen Malheurs schützt die Tierhaftpflichtversicherung, kurz Tierhaftpflicht, Tierhalter vor den finanziellen Konsequenzen.
Haftpflicht für Tiere gesetzlich vorgeschrieben
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Pflichtversicherung an sich. „Pflicht“ bezieht sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Tierhalterhaftung für Schäden die Haustiere verursachen. Nach § 833 BGB ist der Tierhalter verpflichtet, dem Verletzten bzw. Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Um sich vor den finanziellen Konsequenzen zu schützen, sollten Sie als Tierhalter eine entsprechende Haftpflicht fürs Haustier abschließen. Denn Sie haften mit Ihrem gesamten jetzigen und zukünftigem Vermögen für Schäden, die ihr Tier anrichtet. Diese Tierhalterhaftung gilt immer, unabhängig vom Verschulden des Halters.
Für eine Tierart ist eine Tierhaftpflicht allerdings doch gesetzlich vorgeschrieben, und zwar für Hunde. Für den besten Freund des Menschen wird je nach Landesverordnung eine Tierhalterhaftpflicht verlangt. In Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist diese Tierhaftpflicht für alle vierbeinigen Freunde Pflicht. Auch in Thüringen wurde kürzlich eine allgemeine Pflicht zur Tierhalterhaftpflichtversicherung beschlossen. Hundehalter in anderen Bundesländern müssen nur für bestimmte Rassen eine Tierhalterversicherung vorweisen.
Was bei einer Tierhaftpflicht versichert ist
Mit einer Tierhalterhaftpflicht sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen ab, wenn Ihr Liebling Schaden anrichtet. Die Tierhaftpflichtversicherung schützt dreifach, denn sie greift bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Und die Schadensbilanz kann ohne entsprechende Versicherung extrem belasten. Wird eine dritte Person durch Ihr Tier verletzt und braucht eine langjährige Behandlung, müssen Sie bis zur Genesung für die Kosten aufkommen, wenn keine passende Haustier-Haftpflichtpolice abschlossen wurde. Trägt der Tierhalter selbst beispielsweise gesundheitlichen Schaden durch das eigene Haustier davon, kann er sich nicht auf die Tierhalterversicherung beziehen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist also eine Versicherung gegen Forderungen anderer.
Zu den Sachschäden, die von einer Tierhaftpflichtversicherung abgedeckt sind, zählen in erster Linie Mietsachschäden, wenn Sie etwa im Urlaub in einer Ferienwohnung unterkommen und Ihr Tier dort Schaden anrichtet. Dabei ist bei den meisten Tarifen der Tierhalter Haftpflicht zwischen beweglichen und unbeweglichen Objekten zu unterscheiden.
Als Folge eines Personen- oder Sachschadens kann ein Schaden entstehen, der das Vermögen einer Drittperson betrifft. Kann die betroffene Person vorübergehend oder gar nicht mehr arbeiten, hat sie einen Verdienstausfall. Auch für einen solchen Vermögensschaden kommt die Tierhaftpflicht auf.
Je nach Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt der Versicherungsschutz auch bei Auslandsaufenthalten. Dabei gibt es Tierhaftpflichtversicherungen, die nur in Deutschland greifen, und jene, auf die sich der Versicherte auch im europäischen oder außereuropäischen Ausland verlassen kann. Doch auch hier finden sich Unterschiede in der Tierhaftpflicht. Manche Tierversicherer begrenzen den versicherten Auslandsaufenthalt auf ein, zwei oder drei Jahre.
Je nach Leistungsumfang kann eine Tierhaftpflichtversicherung in einem gewissen Sinn auch eine Tierhüterhaftpflicht sein. So ist auch eine andere Person, die auf Ihren Liebling aufpasst, mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung vor Ersatzansprüchen geschützt. Beispielsweise wird bei einer Tierhaftpflicht für Hunde wird dabei vom Tierhüterrisiko gesprochen.
Worauf es bei einer Tierhaftpflicht ankommt
Tierhaftpflichtversicherung ist nicht gleich Tierhaftpflichtversicherung. Zwischen den Angeboten zur Tierhalterhaftpflicht kann man deutliche Unterschiede ausmachen. Preis und Leistung einer Tierhalterhaftpflichtversicherung richtet sich nach verschiedenen Kriterien.
Am wichtigsten ist bei der Auswahl einer Tierhalterversicherung eine genügend hohe Deckungssumme. Sie ist die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden. Die Deckungssumme einer Tierhalterhaftpflicht sollte wenigstens fünf Millionen Euro betragen. Die Notwendigkeit eines solch hohen Betrags wird ersichtlich, wenn man bedenkt, welche finanzielle Belastung bei einem bleibenden Personenschaden auf den Tierhalter zukommen kann.
Die Deckungssumme für Mietsachschäden wird von den Anbietern einer Tierhalterhaftpflichtversicherung oft separat in geringerem Umfang als für Personen- und übrige Sachschäden angegeben. Dabei richtet sich der Versicherungsschutz einer Tierhaftpflicht immer nach der Unterscheidung in bewegliche und unbewegliche Objekte. Bei ausgewählten Tarifen in der Tierhalterversicherung sind Schäden am Mobiliar oder anderen Gegenständen mit versichert.
Weiterer entscheidender Aspekt für die gewünschte Tierhalterhaftpflicht ist die Selbstbeteiligung. Dafür, dass Sie sich im Schadenfall bis zu einem bestimmten Wert aus eigener Tasche beteiligen, kann das den Versicherungsbeitrag um einiges senken. Aber auch die Laufzeit kann sich beitragsreduzierend auswirken. Schon bei einer Tierhalterhaftpflicht Vertragslaufzeit von drei Jahren lassen sich ein paar Prozente herausschlagen.
Von den personenbezogenen Daten sind das Alter des Tierhalters und eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst relevant für die Beitragsbemessung einer Tierhalterhaftpflicht Versicherung, während ferner die Anzahl der zu versichernden Tiere und bei Hunden die Rasse versicherungsrelevant sind.
Manche Tierhalterversicherung bietet eine Forderungsausfalldeckung. Damit springt die Tierhaftpflichtversicherung ein, wenn jemand anderes Ihnen Schaden zufügt, aber weder eine Tierhalterhaftpflicht besitzt, noch selbst zur Schadensbegleichung fähig ist.
Wollten Sie darüber hinaus den Versicherungsbeitrag beeinflussen, achten Sie bei Abschluss der Tierhaftpflicht auch auf die Rabattierung bei Schadensfreiheit in den vergangenen fünf Jahren und die Zahlweise. Bei einer jährlichen Beitragszahlung kann man im Vergleich zu einer quartalsweisen oder monatlichen Zahlung ein paar Euros sparen.
Was den Versicherungsschutz einer Tierhalterversicherung angeht, können zusätzlich der Geltungsbereich, der sich nur über Deutschland, Europa oder weltweit erstreckt, und Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt relevant für Ihre Entscheidung für eine Tierhalterhaftpflicht sein.
Zusammengefasst sollten Sie auf folgende Leistungsaspekte bei Ihrer Tierhaftpflichtversicherung achten:
Für welche Tiere Schutz durch Tierhaftpflicht notwendig ist
Eine Tierhalterversicherung ist nicht zwingend für die Katz'. Verursachen Samtpfötchen einen Schaden, kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung dafür auf. Ebenso sieht es bei anderen zahmen Haustieren wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Vögeln aus. So müssen Sie nicht für jedes Haustier eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Doch größere Tiere sollten jedoch über eine Haftpflicht Haustier abgesichert sein. Denn sonst bleibt der Besitzer auf den Kosten bei Schadenersatzforderungen sitzen – und das kann teuer werden. So wird die Tierhaftpflichtversicherung vor allem für Hunde- und Pferdebesitzer angeboten. Aber auch für Rinder, Wildtiere und sämtliche Tiere, die zu gewerblichem oder landwirtschaftlichem Zweck gehalten werden, sollte eine Tierhalterhaftpflicht bestehen.
Tierhaftpflicht für Hunde
In einigen Bundesländer ist eine Tierhaftpflicht für alle Hunde erforderlich, in anderen nur für bestimmte Hunderassen. Doch unabhängig von der gesetzlichen Vorschrift, ist für alle Hundehalter einer Tierhalterhaftpflichtversicherung anzuraten. Auf der Suche nach einer passenden Tierhaftpflichtversicherung sollte jedoch auf einige Konditionen geachtet werden.
Leinen los – Bello kann viel unbeschwerter spielen, wenn er nicht angeleint ist. Also ist es wichtig, dass die Tierhalterversicherung auch das Führen ohne Leine oder Maulkorb versichert. Manchmal kann man mit seinem Liebling nicht selbst Gassi gehen, dann ist die Mitversicherung des Fremdhüterrisikos interessant. Allerdings beschränkt sich dies nur auf nicht-gewerbliche Tierhüter.
Kündigt sich Hundenachwuchs an, braucht man sich nicht sofort um neue Tierhalterhaftpflicht Policen kümmern. Mit der richtigen Tierhaftpflicht sind Welpen bis zu einem Alter von zwölf Monaten kostenlose mitversichert. Als Halter eines Rüden sollten zudem darauf achten, dass die Tierhalterversicherung auch Schaden durch ungewollten Deckakt abgedeckt ist. Denn wird eine Hündin dadurch trächtig, zählt dies rechtlich gesehen als Sachbeschädigung.
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Tierhaftpflicht für Pferde
Auch wer Pferde hält, sollte entsprechend mit einer Tierhalterhaftpflicht versichert sein. Denn wenn zum Beispiel eine Person durch einen Tritt verletzt wird oder ein Auto nach Hufschlag repariert werden muss, kann das ohne Tierhaftpflichtversicherung ganz schön teuer werden. Ebenso wie bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde können Mietsachschäden je nach Tarif mitversichert werden. Macht sich ihr stolzer Vierbeiner eigenmächtig auf den Weg, sollte die Tierhaftpflicht auch Flurschäden und Weiderisiko mit einschließen.
Des Weiteren ist das Reiten und Führen ohne Zaumzeug oder Sattel bei manchen Tarifen der Tierhalterhaftpflicht für Pferde abgedeckt. Kümmert sich jemand anderes um Ihr Pferd, ist diese Person abgesichert, wenn im Versicherungsvertrag auch das Fremdhüterrisiko inkludiert ist. Davon zu unterscheiden ist das Fremdreiterrisiko, das auch von einigen Versicherern angeboten wird.
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Wenn Sie sich für eine Tierhalterversicherung entscheiden, sollten Sie wissen, welche Risiken versichert werden sollen und auf welche Sie verzichten können. Mit einem Vergleich finden Sie dann die optimale Tierhaftpflichtversicherung.