In Deutschland sind die Pflegekassen die Träger der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Pflegekassen sind als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts bei den Krankenkassen angesiedelt. Alle Pflegeleistungen müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Für gesetzlich Versicherte gilt: Zuständig ist immer die Pflegekasse, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert ist. Freiwillig Versicherte können zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung wählen. Privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Träger der Privaten Pflegeversicherung sind mehrere Mitgliedsunternehmen des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. Den Versicherungspflichtigen der privaten Pflegepflichtversicherung muss ein gleichwertiger Versicherungsschutz wie den gesetzlich Versicherten geboten werden.
Organisation & Finanzierung der gesetzlichen Pflegekassen
Die Träger der Pflegeversicherung haben einen eigenen Haushalt, der unabhängig von dem der Krankenkasse geführt wird. Die Kassen verwalten sich durch eigene Organe selbst und unterliegen, ebenso wie die Krankenkassen, der staatlichen Rechtsaufsicht. Die Pflegeversicherung ist, wie jede andere Sozialversicherung auch, beitragsfinanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 50 % des Beitrages. Kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, tragen außerdem einen Zuschlag von 0,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen allein. Die Beschäftigten der Pflegekassen sind Mitarbeiter der Krankenkassen. Die Verwaltungskosten der beiden Kassen werden anteilmäßig berechnet und ausgeglichen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der auch für die Pflegekassen arbeitet, wird zu je 50 % von den Krankenkassen und den Pflegekassen finanziert. (aktueller Stand der Zahlen 01/11)