Doppelt abgesichert: Die Unfallrentenversicherung ist eine Ergänzung zur Unfallversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall bis ans Lebensende ein regelmäßiges Zusatzeinkommen. Versicherte erhalten vom Unfallrentenversicherer eine monatliche Rente, aber nur, wenn sie durch einen Unfall eine bleibende Invalidität von mehr als 50 % erleiden. Ein Mensch ist so schwer invalide, wenn er beispielsweise ein Auge oder einen Arm verloren hat. Bei geringer Invalidität bekommt der Versicherte keinerlei Leistungen. Die Unfallrentenversicherung wird meistens in Kombination mit einer Unfallversicherung angeboten. Diese Kombination ist sinnvoll, denn oft brauchen Menschen nach einem Unfall erst einmal sofort einen größeren Geldbetrag. Den zahlt dann die Unfallversicherung. Der Versicherte kann von dem Geld die Wohnung behindertengerecht umbauen lassen oder Hilfsmittel anschaffen, die die Krankenkasse nicht bezahlt. Die Unfallversicherung zahlt, im Gegensatz zur Unfallrentenversicherung, schon bei geringerer Invalidität wenigstens eine kleinere Summe.
Unfallrente als Ersatz für eigenes Einkommen
Die hohen Ausgaben nach einem schweren Unfall zehren sehr schnell den einmaligen Betrag aus einer Unfallversicherung auf. Sinn der Unfallrentenversicherung ist es dann, laufende Zusatzkosten auf Dauer abzudecken - z. B. die Ausgaben für eine Haushaltshilfe. Eine Invalidität von 50 % ist ein schwerwiegender gesundheitlicher Schaden. Die berufliche Belastbarkeit wird durch eine solche Behinderung oft verringert und bringt daher Einkommenseinbußen mit sich. Sollte ein Kind nach einem Unfall ein schweres Handicap davontragen, ist es vielleicht sogar nie in der Lage, später durch eigene Arbeit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Unfallrentenversicherung ist nützlich, um diese finanziellen Nachteile zumindest zu mildern.
Kombinierter Schutz
Viele Versicherer bieten Kombinationen aus Unfallversicherungen und Unfallrentenversicherungen an, aber auch separate Policen. Interessenten müssen also nicht unbedingt beide Versicherungen beim gleichen Versicherer abschließen. Der Zukauf einer Unfallrentenversicherung bei einem Anbieter der eigenen Wahl ist für diejenigen möglich, die bereits eine Unfallversicherung haben. Allerdings geht das nur bei Versicherungsgesellschaften, die die Unfallrentenversicherung als gesonderten Vertrag anbieten. Für ein Kind ist ein kombinierter Unfallschutz aus zwei separaten Verträgen bereits für ca. 100 € im Jahr möglich. Für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gibt es noch günstigere Angebote; allerdings können sie ihre Kinder oft nicht zu diesen vorteilhaften Spezialkonditionen versichern.
Auf gute Bedingungen der Unfallrentenversicherung achten!
Die Versicherungsbedingungen der Unfallrentenversicherung sind oft identisch mit denen der Unfallversicherung. Trotzdem sollte sich jeder, der Angebote bei Versicherern einholt, erkundigen welche Bedingungen gelten. Bei der Unfallrentenversicherung ist die Frage, welchen Grad der Invalidität der Versicherer dem Kunden für einen bestimmten Gesundheitsschaden zugesteht, besonders wichtig. Aus diesem Grund sollten Interessenten nach einer verbesserten Gliedertaxe fragen.
Ausreichende Rente festlegen
Der Versicherer zahlt eine monatliche Rente sobald feststeht, dass der Grad der bleibenden Gesundheitsschädigung über 50 % liegt. Die Leistungszahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem der Unfall passiert ist, und ist lebenslang - unabhängig davon, ob der Betroffene seinen Beruf weiter ausüben kann. Die Unfallrente kann lediglich dann gestoppt werden, wenn eine erneute ärztliche Untersuchung innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall ergibt, dass der Invaliditätsgrad wieder unter 50 % gesunken ist.
Die Rentenhöhe kann durch den Versicherungsnehmer vertraglich vereinbart werden. Die Verträge sehen in der Regel vor, dass die Höhe – und damit auch die Beiträge – im Lauf der Jahre an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird. Rente und Beitrag wachsen bei einigen Versicherern im gleichen Maße wie der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung – d. h., mindestens 5 % Beitragssteigerung im Jahr. Ein fester jährlicher Steigerungssatz kann bei anderen Versicherern vereinbart werden. Der Versicherungsnehmer kann aus diesen Dynamikvereinbarungen auch jederzeit wieder aussteigen, wenn ihm die finanzielle Belastung zu hoch wird. Die sofortige Vereinbarung einer hohen Unfallrente ist allerdings wichtiger als dieser Inflationsausgleich. Maximal 3.000 € Monatsrente sind möglich.
Geld.de Tipps
Die Kombination einer Unfallversicherung mit einer Unfallrentenversicherung ist sinnvoll. Der Zusatzschutz eignet sich besonders für Kinder und junge Leute, weil sie vielleicht nach einem schweren Unfall nie in der Lage sein werden, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Wenn Sie noch keine Unfallversicherung haben und nach einer Kombination suchen, wählen Sie eine sehr gute bzw. gute Unfallversicherung aus. Fragen Sie dann beim jeweiligen Versicherer nach, ob er eine günstige Kombination mit einer Rentenversicherung anbietet. Oft gibt es für diese Kombiprodukte Rabatt. Wenn Sie bereits eine Unfallversicherung haben, können Sie zur Ergänzung eine separate Unfallrentenversicherung abschließen.
Das Geld.de Team rät zum Abschluss der höchstmöglichen Versicherung, wenn der Versicherer mehrere Varianten von Bedingungen (Basis, Komfort, Plus) anbietet. Wenn es nur eine Option gibt, fragen Sie nach Tarifen mit verbesserter Gliedertaxe. Dann werden körperliche Schäden höher bewertet und Sie erreichen leichter den für die Rente erforderlichen Invaliditätsgrad von 50 %. Bei den verschiedenen Varianten ist die monatliche Rente identisch. Die Unfallrente soll Einkommenseinbußen ausgleichen: Vereinbaren Sie aus diesem Grund keine Rentenhöhe unter 1.000 € / Monat.
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