Fragen und Antworten

Was versteht man eigentlich unter einem Unfall?

Grundsätzlich bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch dieser unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, als Unfall.

Unfällen gleichgestellt sind:

  • Zerrungen, Verrenkungen, Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden
  • Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.
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