Die Gruppenunfallversicherung ist eine Variante der Unfallversicherung. Sie kann in der Regel für Gruppen ab drei Personen abgeschlossen werden und dient zum Schutz und zur Absicherung der versicherten Personen vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Arbeitgeber können diese Versicherung für ihre Arbeitnehmer abschließen und ihnen somit einen ergänzenden Versicherungsschutz zur gesetzlichen Unfallversicherung bieten. Letztere leistet lediglich bei Wege- und Arbeitsunfällen, während die Gruppenunfall in der Regel für alle versicherten Personen rund um die Uhr weltweiten Versicherungsschutz gewährt.
Gleichzeitig profitieren die Unternehmen von steuerlichen Vorteilen, da die gezahlten Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Durch die zusätzliche soziale Leistung, die der Arbeitgeber freiwillig gewährt, wird die Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen verbessert. Dies kann durchaus als Motivation für die Mitarbeiter mit positiver Signalwirkung betrachtet werden.
Gruppenunfallversicherung im Vergleich
Bei ähnlichen Konditionen bietet die Gruppenunfall in der Regel günstigere Beiträge aufgrund besonderer Gruppentarife. Dennoch können sich Vertragsumfang und Beitragshöhe je nach Anbieter deutlich unterscheiden, hier kann ein Vergleich der einzelnen Tarifvarianten deutliche Preisunterschiede aufzeigen. Wenn Sie in der Gruppenunfallversicherung Ihres Arbeitgebers mitversichert sind, können Sie je nach Vertragsumfang möglicherweise auf den Abschluss einer privaten Unfallversicherung verzichten. Allerdings gibt es viele Unternehmen, bei denen kein entsprechender Vertrag für die Mitarbeiter abgeschlossen wurde. In diesem Fall sollten Sie unbedingt den Abschluss einer privaten Unfallversicherung in Erwägung ziehen. Bei GELD.de können Sie mit dem praktischen Vergleichsrechner entsprechende Angebote zu den gewünschten Vertragskonditionen vergleichen und im Handumdrehen eine private Unfallversicherung mit günstigen Beiträgen abschließen.
Leistungen der Gruppenversicherung
In der Gruppenversicherung können folgende Leistungen eingeschlossen werden:
Rettungs- und Bergungskosten sind beitragsfrei mitversichert. Zusätzlich kann häufig noch eine verbesserte Gliedertaxe eingeschlossen werden.
Der Leistungsumfang dieser Variante der Unfallversicherung orientiert sich an den Privatverträgen, allerdings bieten die meisten Versicherer unterschiedliche Rabatte mit steigender Anzahl der versicherten Mitarbeiter. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bietet der Gruppenvertrag meist auch Versicherungsschutz für den privaten Bereich. Wenn also ein Mitarbeiter beispielsweise bei einem Wochenendausflug oder bei der Fahrt in den Urlaub durch einen Unfall verletzt wird und einen bleibenden Schaden (Querschnittslähmung, etc.) erleidet, erhält er Leistungen aus der Invaliditätsversicherung.
Worauf ist zu achten?
Neben dem genauen Versicherungsumfang entscheidet der Arbeitgeber auch, wer in der Gruppenunfallversicherung mitversichert werden soll. Es können alle Mitarbeiter eines Unternehmens oder auch nur eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern abgesichert werden. Je nach Tätigkeit werden die versicherten Mitarbeiter in unterschiedliche Gefahrengruppen eingeteilt. So befinden sich beispielsweise Büroangestellte in der Gefahrengruppe A, während sich Handwerker meist in der Gefahrengruppe B befinden.
Zur Auswahl stehen zwei unterschiedliche Varianten. Ist der Arbeitgeber als Begünstigter im Schadenfall genannt, zeigen sich während der Beitragsphase für den Arbeitnehmer keine Auswirkungen auf das Einkommen. Wenn der Versicherungsfall eintritt, erhält der Arbeitgeber die Auszahlung der vereinbarten Leistung und ein Anteil der letzten Beiträge wird dem Arbeitnehmer, der den Unfall erlitten hat, als Einkommen angerechnet. Ist jedoch der Arbeitnehmer als Begünstigter genannt, werden die vom Arbeitgeber gezahlten Versicherungsbeiträge dem Arbeitnehmer als Erwerbseinkommen angerechnet und beeinflussen somit auch die Höhe der Steuern und Sozialabgaben. Auf der anderen Seite erhält der Arbeitnehmer hier im Schadenfall auch die Auszahlung der vereinbarten Leistungen.
Neben Unternehmen können auch Vereine eine Gruppenversicherung für Ihre Mitglieder abschließen, allerdings können Sportvereine keine Verträge für Profisportler und Berufssportler abschließen. Hier ist auch das Risiko entscheidend. Vereine mit Sportbetrieb erhalten somit also gesonderte Konditionen.
Gruppenunfallversicherung kündigen
Wie bei anderen Versicherungsverträgen kann auch die Gruppenunfallversicherung mit einer vorab vereinbarten Frist (in der Regel drei Monate) zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Eine Kündigung sollte immer fristgerecht und in schriftlicher Form erfolgen (per E-Mail, Fax oder Einschreiben). Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, nimmt der Arbeitgeber die Abmeldung des betreffenden Arbeitnehmers aus dem Versicherungsvertrag vor. Mehr zur Kündigung der Unfallversicherung.