Arbeitsunfall

Als Arbeitsunfall gilt, wenn ein Berufstätiger während der Arbeitszeit beziehungsweise Verrichtung entgeltlicher Tätigkeiten durch einen Unfall einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Grundsätzlich steht ein Arbeitsunfall in einem direkten Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit. Hier greift in erster Linie die gesetzliche Unfallversicherung (kurz GUV) bei verletzten Personen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Weiter- und Fortbildungen von Arbeitnehmern zählen ebenfalls zu den Arbeitszeiten, in denen die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines Unfalls zuständig ist.

Der Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall bezieht sich ebenso die Zeitspannen, in denen sich der Versicherte auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte oder eines Arbeitseinsatzes befindet. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen die Prävention, Rehabilitation sowie Entschädigungen durch Geldleistungen. Der Versicherungsanspruch erlischt in der Regel, wenn ein Unfall während einer längeren Unterbrechung der Tätigkeit oder des Arbeitsweges geschieht und dieser nicht auf einen direkten Zusammenhang mit der Arbeit in Verbindung gebracht werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitsweg durch einen Einkauf im Supermarkt unterbrochen wurde und auf dem Parkplatz von einem Auto angefahren wird.

Wenngleich beim Arbeitsunfall ein eigenes Verschulden beim Versicherungsschutz nicht berücksichtigt wird, so kann der Versicherer dennoch bei vorsätzlich herbeigeführten Verletzungen sowie bei Alkohol- oder Drogenkonsum die Leistung verweigern. Zusätzlich können sich Arbeitnehmer über eine private Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle absichern. Bezüge aus dieser bleiben bei der Leistungsberechnung der GUV unberücksichtigt. Mit einem kostenlosen Vergleich der Unfallversicherung können Arbeitnehmer auf GELD.de günstige Angebote und Tarife finden.

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