Wer im Ausland einen Unfall erleidet, ist grundsätzlich über eine private Unfallversicherung abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur bedingt bei Arbeitsunfällen während eines geschäftlichen Auslandsaufenthaltes ein. Bei einem beruflichen Unfall im Ausland entscheidet die gesetzliche Unfallversicherung nach dem Einzelfallprinzip. Zudem ist der gesetzliche Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall vom jeweiligen Land abhängig, in dem der Unfall geschieht.
In der Regel besteht ein Anspruch auf gesetzliche Versicherungsleistung, wenn der Unfall innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten passiert und/oder gesonderte Abkommen von Sozialleistungen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land bestehen. Liechtenstein, die Schweiz sowie Island und Norwegen zählen zu diesen Ländern. Kam es zu einem Arbeitsunfall in einem außereuropäischen Drittland, besteht meist kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Hier ist eine private Unfallversicherung abzuschließen. Unabhängig von dem Versicherungsanbieter beinhaltet jede private Unfallversicherung auch einen ausländischen Versicherungsschutz. Dieser gilt für Unfälle, die als Arbeitsunfall gewertet werden und ebenso für private Unfälle. Ein separater Reise-Unfallschutz ist dementsprechend für Auslandsreisen nicht notwendig. Über den Unfallversicherungsvergleich von GELD.de können Sie erfahren, welche Anbieter den besten Versicherungsschutz zu den günstigsten Prämien anbieten.