Bergungskosten

Unter Bergungskosten werden alle Kosten zusammengefasst, die durch Rettungsmaßnahmen verursacht werden. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Sucheinsätze, Rettungsaktionen und Bergungen durch staatliche und private Rettungsdienste
  • Der Einsatz von Suchhunden, wenn diese zur Rettung oder Bergung benötigt werden
  • Die Kosten für einen Transport in die nächstgelegene Klinik
  • Falls auf ärztliche Anweisung eine Verlegung in ein spezialisiertes Klinikum notwendig ist, sind auch diese Transportkosten Bergungskosten
  • Ist eine Verlegung an den Heimatort ärztlich angeordnet oder zwingend notwendig, sind die hier entstehenden Kosten ebenfalls den Bergungskosten zuzurechnen
  • Der Transport von Toten zur Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz

Die Höhe der Versicherungssumme zur Abdeckung von Bergungskosten ist je nach Versicherung sehr unterschiedlich. Hier sollten sowohl die eingeschlossenen Leistungen als auch die maximale Deckung vor Vertragsabschluss geklärt und im Versicherungsvertrag festgehalten werden. Besonders beim Aufenthalt in Regionen mit erhöhtem Unfalls- oder Verletzungsrisiko ist eventuell der Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll. Ebenfalls ist zu klären, welche Bergungsleistungen von einer anderen Versicherung, beispielsweise der Krankenversicherung übernommen werden. Sinnvoll ist in jedem Fall eine Versicherung für die Rückführung im Krankheitsfall. Auch der Rücktransport von begleitenden Familienangehörigen kann durch eine Familienunfallversicherung bzw. Kinderunfallversicherung abgedeckt werden.

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