Bei der Berufsgenossenschaft handelt es sich um einen Träger gesetzlicher Unfallversicherungen. Ihre Zuständigkeit umfasst die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie die soziale Rehabilitation von Arbeitnehmern, welche durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall gesundheitlich zu Schaden gekommen sind. Finanzielle Ausgleichszahlungen, unter anderem bei Unfallfolgen, zählen zur Aufgabe einer Berufsgenossenschaft.
Die gewerbliche Berufsgenossenschaft ist für Unternehmen aus der privaten Wirtschaft und den dort angestellten Arbeitnehmern tätig. Zusätzlich ergänzt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft diesen Zweig auf Landesebene. Die Berufsgenossenschaft tritt auch für diverse selbstständige Berufszweige ein, in denen eine freiwillige Unfallversicherung beantragt werden kann. Dazu zählen zum Beispiel landwirtschaftliche und Gärtnerberufe, Küstenfischer sowie -schiffer oder Künstler und Artisten. Die Versicherungssumme kann über die freiwillig versicherten Selbstständigen in ihrer Höhe selbst bestimmt werden. Dementsprechend kann der versicherte Selbstständige Einfluss auf den Beitragssatz nehmen. Als Maximum bei der Versicherungssumme gilt die Höchstgrenze, welche die zuständige Berufsgenossenschaft veranschlagt hat.
Wer eine höhere Versicherungssumme wünscht, dem empfiehlt sich nicht nur als Selbstständiger eine private Unfallversicherung, die nicht von den Regelungen einer Berufsgenossenschaft abhängig ist. Günstige Angebote sind über den Unfallversicherung Vergleich von GELD.de zu finden.