Als Gesundheitsprüfung ist im Rahmen der Unfallversicherung eine medizinische Untersuchung gemeint, um eine explizite Information über den aktuellen Gesundheitszustand zu erhalten. Dies wird in vielen Versicherungsbereichen von Versicherern angefordert, um eine Einschätzung tätigen zu können, ob der Antragsteller ein besonderes gesundheitliches Risiko mit sich bringt und dadurch gegebenenfalls höhere Versicherungsleistungen durch den Versicherer zu vermuten sind. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt eine Gesundheitsprüfung, da diese unter die Sozialversicherungspflicht fällt und unter allen Umständen abzuschließen ist.
Bei einer privaten Unfallversicherung verhält sich dies in Bezug auf eine Gesundheitsprüfung meist gleich. Viele Versicherer von privaten Unfallversicherungen verzichten auf eine medizinische Untersuchung des Antragstellers vor Vertragsabschluss. Oftmals ist es ausreichend, dass bei der Antragstellung für eine Unfallversicherung wahrheitsgemäße Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand oder schwerwiegenden Erkrankungen in der Vergangenheit gemacht werden. Letzteres kann unter Umständen als Ausschlussfaktor gelten, so dass der Versicherer von einem Vertragsabschluss absehen könnte.
In den meisten Fällen haben es auch Personen schwer, eine Unfallversicherung abzuschließen, wenn Sie einen bestimmten Pflegebedarf besitzen oder geistig erkrankt sind. Welche Ausschlusskriterien die unterschiedlichen Versicherer besitzen und welche Versicherungen unter bestimmten Bedingungen dennoch gegen Unfälle versichern, können Sie im kostenlosen Unfallversicherung-Vergleich zu erfahren.