Grundsumme

Bei einer privaten Unfallversicherung bezeichnet die Grundsumme den Wert, der als Deckungssumme im Fall der Invalidität maximal ausgezahlt wird. Damit ist die Grundsumme ein wichtiger Bestandteil der Berechnungsgrundlagen für eine Unfallversicherung. Häufig wird die Grundsumme auch als Versicherungssumme oder Deckungssumme bezeichnet.

Die Auszahlung der Grundsumme im Falle der Invalidität erfolgt nicht zwangsläufig in der maximal vereinbarten Höhe. Denn für den entstandenen Schaden durch Unfall oder Verletzung wird zusätzlich die Gliedertaxe herangezogen. Anhand dieser Tabelle legt ein Arzt fest, wie hoch der Grad der Invalidität ist. Beim Verlust eines Auges werden beispielsweis 50 Prozent der Grundsumme zur Auszahlung fällig. Verliert der Versicherungsnehmer seinen Geschmackssinn, wird der Grad der Invalidität lediglich mit fünf Prozent angesetzt. Um also ein finanzielles Risiko im Falle der Invalidität zu verringern, sollte bei einer neuen Unfallversicherung immer eine möglichst hohe Grundsumme vereinbart werden. Ein Beispiel: Verliert ein Versicherungsnehmer bei einem Unfall das Gehör auf einem Ohr, beträgt der Grad der Invalidität 30 Prozent. Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro stehen ihm also 30.000 Euro zu. Beträgt die Grundsumme seiner Unfallversicherung 500.000 Euro, erhält er im Schadensfall 150.000 Euro.

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