Die Zahlung eines Krankenhaustagegelds ist nicht Bestandteil einer grundlegenden Unfallversicherung. Jedoch wird diese zusätzliche Leistung bei vielen Unfallversicherungen angeboten. Einen Sinn ergibt die Zahlung von Krankenhaustagegeld immer dann, wenn dem Versicherungsnehmer durch einen Krankenhausaufenthalt deutliche finanzielle Schäden entstehen. So ist es beispielsweise für Freiberufler und Selbstständige von entscheidender Bedeutung, den Verdienstausfall durch Krankheit möglichst gering zu halten. Auch deswegen wird das Krankenhaustagegeld in der Regel mit einem Genesungsgeld kombiniert.
Im Unterschied zu Einmalzahlungen aufgrund von Invalidität erfolgt die Auszahlung beim Krankenhaustagegeld sofort und ab dem ersten Tag des Aufenthalts im Krankenhaus. Sinn dieser Maßnahme ist es, anfallende Kosten zu minimieren und auch für die Zeit, in der anderweitig keine Mittel beschafft werden können, Gelder bereitzustellen. Der Versicherungsnehmer ist hierbei nicht in der Ausgabe des Krankenhaustagegelds eingeschränkt. Es besteht also keinerlei Verpflichtung, die erhaltene Summe für Zuzahlungen im Krankenhaus oder Medikamente zu verwenden. Damit ist das Krankenhaustagegeld auch für all jene sinnvoll, die im Fall des stationären Aufenthalts zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Denn sowohl ein Fernseher als auch die Versorgung mit mobilem Internet sind im Krankenhaus Leistungen, die zusätzlich bezahlt werden müssen. Höhe und maximale Zahlungsdauer des Krankenhaustagegelds werden im Versicherungsvertrag festgelegt und haben Einfluss auf die zu entrichtende Versicherungsprämie.