Rettungskosten

Eine direkte Folge eines Unfalls sind die entstehenden Rettungskosten. Auch wenn diese in der Regel als Dienstleistung ohne Auftrag entstehen, können trotzdem erhebliche Summen auf den Versicherungsnehmer zukommen. Nicht jede private Unfallversicherung deckt diese Kosten im vollen Umfang ab. Oft werden diese finanziellen Belastungen im Versicherungsvertrag unter dem Punkt Bergungskosten vereinbart. Die Höhe der erstattungsfähigen Summe und der Umfang der eingeschlossenen Leistungen sollte vor Vertragsabschluss verhandelt werden. In der Regel sind folgende Leistungen abgedeckt:

  • alle notwendigen Rettungsaktionen zur Abwendung der Gefahr für Leib und Leben
  • Hierzu zählen auch alle Sucheinsätze, gegebenenfalls mit dem Einsatz von Suchhunden.
  • Die Rettungskosten umfassen ebenfalls den Transport in die nächstgelegene medizinische Notfalleinrichtung.
  • Wenn die ärztlich festgestellte Notwendigkeit der Verlegung in eine spezialisierte Klinik besteht, wird auch dieser Transport von der Versicherung gedeckt.
  • Im Einzelfall kann aufgrund ärztlicher Anweisung auch der Rücktransport an den Wohnort Bestandteil der Versicherungsleistung sein.

Gerade für Unfälle im Ausland gilt jedoch, dass die Inanspruchnahme der Rettungskosten nicht einfach ist. Durch die jeweils sehr unterschiedlichen Abrechnungssysteme entsteht ein Konglomerat von Kosten, die durch teilweise sehr unterschiedliche Versicherungen abgedeckt werden. Hier ist es ratsam, sich vor Reiseantritt bei den Versicherungsgebern der Unfallversicherung, der Krankenversicherung und der Auslandskrankenversicherung entsprechend zu informieren. So können eventuelle Lücken im Versicherungsschutz rechtzeitig beseitigt werden.

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