Bei einem Schadensersatz geht es um einen Ausgleich, wenn etwas oder jemand zu Schaden gekommen ist. In der Unfallversicherung handelt es sich um eine finanzielle Entschädigung. Allerdings umfasst die gesetzliche Unfallversicherung das Leistungsfeld des Schadenersatzes nur bedingt. In der Regel kann der Versicherer zum Schadensersatz von Hilfsmitteln herangezogen werden, welche durch einen Unfall beschädigt wurden. Dazu zählen zum Beispiel Brillen oder Prothesen. Zudem sind meist Schadenersatzleistungen für Personen möglich, welche privat oder durch einen beruflichen Einsatz bei einem Unfall Hilfe leisteten. Hier können ebenfalls Schäden an Hilfsmitteln sowie Schadenersatzansprüche für Aufwendungen beantragt werden. Der Versicherer entscheidet meist im Einzelfall für oder gegen einen etwaigen Schadenersatz.
Gleiches gilt für private Unfallversicherungen. Allerdings erlauben die meisten Versicherungspolicen Ergänzungen, so dass der Leistungsumfang in Bezug auf Schadensersatz den individuellen Ansprüchen angepasst werden kann. Es ist zum Beispiel möglich, zusätzlich und gegen Mehrkosten Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld in den Versicherungsumfang aufzunehmen. Zur Berechnung der Schadensersatzhöhe bedienen sich die Versicherer einer standardisierten Schmerzensgeld-Tabelle. Diese umfasst alle möglichen Verletzungsarten an den unterschiedlichsten Körperregionen und beinhaltet den prozentualen Schmerzensgeldanspruch.
Da nicht jeder Unfall mit einer Unfallrente oder Invalidität endet, lohnt sich bei leichteren Verletzungen eine Unfallversicherung mit Schadensersatz-Übernahme. Günstige Angebote sind im Unfallversicherung-Vergleichsrechner unter GELD.de zu finden.