Schlaganfall

Bei einem Schlaganfall handelt es sich um eine Erkrankung beziehungsweise Folge einer Erkrankung, die nicht durch einen Unfall ihre Ursache findet, wenngleich ein Unfall Auslöser eines Schlaganfalls sein kann. Dennoch besteht bei einem Schlaganfall kein Leistungsanspruch aus einer Unfallversicherung. Jährlich erleiden viele Personen einen Schlaganfall, wenn sie im Auto unterwegs sind. Unfälle sind nicht selten damit verbunden. Für diese sowie andere Unfälle, die sich durch einen Schlaganfall und dessen Folgen ergeben, kann die Unfallversicherung zur Leistungspflicht herangezogen werden.

Das Prinzip gesetzlicher und privater Unfallversicherungen basiert hier auf den gleichen Faktoren, wie sie bei einem Herzinfarkt vorliegen. Sollte sich aufgrund eines Schlaganfalls eine Erwerbsunfähigkeit ergeben, so ist hierfür der gesetzliche Rententräger beziehungsweise eine private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig. Nur wenn sich ein Rentenanspruch oder Invaliditätsleistungen durch gesundheitliche Folgen aufgrund eines nachfolgenden Unfalls ergeben, kann die Unfallversicherung herangezogen werden.

Für eine optimale Absicherung im Falle eines Schlaganfalls empfiehlt sich sowohl eine private Berufsunfähigkeit als auch eine private Unfallversicherung abzuschließen. Günstige Tarife auf GELD.de vergleichen.

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