Die Todesfallleistung ist eine zusätzliche Leistung der privaten Unfallversicherung. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn der Versicherungsnehmer an den Folgen eines Unfalls verstirbt. Dies muss nicht zwingend direkt nach dem Unfall geschehen. Die meisten Versicherungen sehen hier einen Zeitraum von einem Jahr vor, wenn die Todesursache tatsächlich unfallbedingt ist. Zwar ist der Todesfall keine klassische Leistung der privaten Unfallversicherung, allerdings wird dieser Schutz häufig angeboten. Für den Versicherungsnehmer bietet dieser Schutz den Vorteil, keine zusätzliche Risiko-Lebensversicherung abschließen zu müssen. Auch für die Hinterbliebenen stellt die Todesfallleistung eine erhebliche Hilfe dar. Denn hier wird in der Regel die Auszahlung eines kleineren Vorschusses im Todesfall vereinbart, bis das meist längere Verfahren zur Auszahlung der eigentlichen Versicherungssumme abgeschlossen ist. Damit sind finanzielle Belastungen, die unmittelbar durch den Tod eintreten, kurzfristig erheblich besser abgesichert.
Von besonderer Wichtigkeit ist, dass die meisten privaten Unfallversicherungen eine zwingende Meldepflicht für den Todesfall des Versicherten vorsehen. Dies gilt auch, wenn der verursachende Unfall bereits gemeldet wurde. Die Meldefrist für den Tod des Versicherungsnehmers beträgt in der Regel zwei Tage. Zumeist behalten sich Versicherer vor, im Todesfall eine Obduktion durch einen von ihnen bestimmten Arzt durchzuführen.