Als Träger werden Institutionen bezeichnet, welche über das Sozialversicherungsgesetz Unfallversicherungen für Arbeitnehmer bereitstellen. In Deutschland gelten Unfallkassen sowie Berufsgenossenschaften als Träger. Der Unterschied zwischen den Trägern aus den Unfallkassen und den Berufsgenossenschaften ergibt sich aufgrund der jeweiligen Zuständigkeit. Da es unzählige Berufssparten gibt, sind entsprechend viele Unfallkassen und Berufsgenossenschaften hier eingebunden.
Zu den größten Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland gehören unter anderem Unfallversicherungsträger des Bundes, der einzelnen Länder sowie der Kommunen und Gemeinden. Ein weiterer großer Träger ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege, kurz BGW genannt. Hierüber sind zum Beispiel Krankenschwestern, Altenpfleger oder medizinische Fachangestellte versichert. Des Weiteren gibt es Unfallkassen als Träger, die speziell für bestimmte Branchen zuständig sind, wie beispielsweise für Post- oder Telekomangestellte. Wer im Maschinen- und Metallbau arbeitet, findet den Träger für die gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft mit Sitz in Düsseldorf. Für Chemie-Berufe findet sich der Träger in Heidelberg und der verantwortliche Berufsgenossenschaftsträger für Berufe der Nahrungsmittel und Gaststätten in Mannheim.
Bei einer privaten Unfallversicherung ist das Prinzip des "Trägers" wesentlich einfacher. Hier ist der Ansprechpartner stets der Versicherer, bei dem die Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Unter GELD.de ist ein Unfallversicherung-Vergleich zu finden, der Interessenten ein umfangreiches Angebot über Unfallversicherungen auflistet, die nach Preis und gewünschtem Leistungsumfang gestaffelt werden können.
Zur Unfallversicherung im Vergleich auf GELD.de!