Unfallrente

Eine Unfallrente ist keiner der standardisierten Bestandteile einer privaten Unfallversicherung. Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, diese Zusatzleistung zum üblichen Versicherungsschutz zusätzlich zu vereinbaren. Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit nur dann eine Rente, wenn der Unfall auf dem Arbeitsweg oder an der Arbeitsstelle passiert ist. Da dies aber nur bei etwa 25 Prozent der Unfälle der Fall ist, bleiben weite Teile des Risikos ungesichert.

Die Verträge für die private Unfallversicherung sehen in den meisten Fällen eine Unfallrente vor (siehe Unfallrentenversicherung), wenn der Grad der Invalidität einen Wert von 50 Prozent erreicht. Diese Invalidität muss durch einen von der Versicherung bestimmten Arzt attestiert werden. Neben seiner medizinischen Fachkenntnis zieht er die Gliedertaxe als Bemessungsmaßstab heran. In dieser wird festgelegt, wie hoch der Grad der körperlichen Einschränkung beim teilweisen oder vollständigen Verlust eines Körperteils oder Sinnes ist.

Wird die Zahlung einer Invaliditätsrente vereinbart, wird diese in der Regel bis zum Tod des Versicherungsnehmers ausbezahlt. Allerdings behalten sich viele Versicherungen vor, den Versicherungsnehmer in regelmäßigen Abständen erneut zu begutachten. Wird hierbei eine Verminderung der Invalidität unter 50 Prozent festgestellt, verfällt der Anspruch auf die Unfallrente wieder.

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