Vergiftung

Vergiftungen, die durch Essen oder Getränke herbeigeführt werden, zählen zu der Kategorie der Gesundheitsschädigungen, die mittels flüssiger oder fester Stoffe dem Körper durch den Schlund zugeführt wurden. Hierbei entsteht die gesundheitliche Schädigung also nicht durch das äußere Einwirken auf den Körper und wird deshalb von den Unfallversicherungen nicht berücksichtigt. Dabei beziehen sich Versicherer auf die Ziffern 5 AUB 99, 2000, 5.2.5 AUB 2008 sowie Paragraph 2 AUB 88 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen.

Lediglich bei unfallversicherten Kindern unter zehn Jahren zählen auch durch Flüssigkeiten oder feste Stoffe herbeigeführte Vergiftungen zu den Leistungen der Kinderunfallversicherungen. Vergiftungen durch Lebensmittel fallen allerdings auch bei Kindern unter die Versicherungsausschlüsse. Einige Versicherungen bieten Erwachsenen die Möglichkeit, sich auch gegen Lebensmittelvergiftungen im Rahmen einer Unfallversicherung zu versichern. Blutvergiftungen, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit einer durch einen Unfall verursachten Verletzung stehen, sind ebenfalls vom Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen.

Anders wird es von vielen Versicherern gehandhabt, wenn es sich um eine Vergiftung handelt, die durch das Einatmen oder durch Hautkontakt in den Körper gelangt. Wer sich für den Fall einer Vergiftung über eine Unfallversicherung absichern möchte, für den lohnt es sich, unter GELD.de den kostenlosen Unfallversicherung Vergleich vorzunehmen. Hier sind die günstigsten und besten Versicherungsangebote zu finden, mit der bares Geld gespart werden kann.

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