Als Verkehrsunfall werden bei einer Unfallversicherung alle Unfallvorkommnisse bezeichnet, welche sich zu Fuß, per Auto, Fahrrad, Motorrad, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel im Verkehr ereignen. Dazu zählen nicht nur öffentliche Straßen, sondern beispielsweise auch Parkplätze oder Verkehrsunfälle auf See. Die gesetzliche Unfallversicherung kann nur zur Leistungspflicht herangezogen werden, wenn es sich bei einem Verkehrsunfall um einen sogenannten Wegeunfall handelt, der zum Bereich des Arbeitsunfalls gezählt wird. Das bedeutet, nur wenn der Versicherte sich auf direktem Weg zur Arbeitsstelle beziehungsweise zum Einsatzort oder von dort auf dem Nach-Hause-Weg befindet, kann ein Verkehrsunfall als Arbeitsunfall eingestuft werden.
Bereits die kleinste Unterbrechung des direkten Weges zwischen Arbeitsort und Wohnort aus privaten Gründen, kann den Anspruch auf einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verhindern. Allerdings muss der direkte Weg nicht gleichzeitig auch der kürzeste oder schnellste Weg sein. Inbegriffen sind bei arbeitsrechtlichen Verkehrsunfällen auch An- und Abreisewege von Geschäfts- und Dienstreisen, für die gleiche Bedingungen gelten. Bei einer privaten Unfallversicherung ist jeder Verkehrsunfall versichert, gleich, ob er als Arbeitsunfall oder privater Unfall geschieht. Hier kann in jedem Fall der Unfallversicherungsschutz geltend gemacht werden. Unabhängig davon ist auch, ob der Versicherer die Schuld an dem Verkehrsunfall trägt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dem Versicherten nachgewiesen kann, dass er grob fahrlässig oder bewusst einen Verkehrsunfall verursacht hat. Das wäre zum Beispiel der Fall bei Suizidversuchen und gegebenenfalls bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss.
Einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Leistungsangebote und eventuelle Ausschlüsse bei privaten Unfallversicherern erhalten Interessenten unter GELD.de. Hier befindet sich ein Unfallversicherung-Vergleich, der kostenlos nutzbar ist und Angebote herausfiltert, die exakt den persönlichen Ansprüchen gerecht werden.