Unter der Versicherungssumme in der privaten Unfallversicherung ist ein Geldbetrag gemeint, der aufgrund unfallbedingten sowie dauerhaften Personenschäden vom Versicherer an den Versicherten auszuzahlen ist. Hierbei handelt es sich in der Regel um Einmalzahlungen. Ausnahmen sind bei manchen Versicherungsgesellschaften in Bezug auf Unfallrenten gegeben.
Bei Vorliegen einer Invalidität wird die Versicherungssumme zusätzlich durch den jeweiligen Grad bestimmt. Kommt es zum Beispiel durch einen Unfall zu einer Seh- und Hörbeeinträchtigung von mindestens 50 Prozent, so liegen hier Invaliditätsgrade von 50 Prozent plus 30 Prozent vor, da alle Invaliditätsgrade zusammengerechnet werden. Hier würden dementsprechend 80 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme fällig. Sollte der Invaliditätsgrad 100 Prozent übersteigen, so ist die Höchstgrenze dennoch 100 Prozent der Versicherungssumme. Auch bei Schmerzensgeld gelten feste Versicherungssummen in Anlehnung an körperlichen Schaden und der Körperregion.
Wem die Versicherungssummen nach der sogenannten Gliedertaxe im Falle einer Invalidität nicht ausreicht, dem stehen zwei Möglichkeiten zur Erhöhung der Versicherungssumme zur Verfügung. Entweder werden mehrere private Unfallversicherungen abgeschlossen, die unabhängig voneinander ihrer Kapitalzahlungspflicht nachkommen oder es wird eine private Unfallversicherung mit sogenannter Progression gewählt. Unter Progression ist eine Aufstockungsmöglichkeit der Versicherungssumme zu verstehen, die in der Regel über drei Staffeln verfügt, die sich meist über 225, 350 sowie 500 Prozent erstrecken und entsprechend die Versicherungssumme im Invaliditätsfall erhöhen.