Kommen bei einem Unfall die Zähne zu Schaden, ist die Behandlung meist teuer. Denn beim Verlust eines Zahnteils oder eines ganzen Zahns übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen in der Regel nur die günstigste, nicht die beste Therapie.
Auch hier kann eine private Unfallversicherung Abhilfe schaffen. Denn über die Abdeckung der Kosten für kosmetische Operationen kann auch ein Teil des Zahnersatzes gedeckt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden durch einen von der Versicherung einbezogenen Unfallverursacht wurde. Denn auch wenn die Behebung dieses Schadens in einer besseren Ausführung nicht unbedingt einem medizinischen Zweck dient: Für viele Versicherungsnehmer ist ein optimaler Zahnersatz ein wesentlicher Bestandteil ihrer Gesundheit.
Zum Tragen kommt dieser Versicherungsschutz zumeist beim Ersatz von Schneide- und Eckzähnen. Diese sind leicht sichtbar, damit ist hier eine kosmetische Verbesserung besonders erstrebenswert. Wie hoch die Kostenübernahme für einen Zahnersatz ausfällt, ist eine Frage des individuellen Versicherungsvertrags. Sollte die Deckung hier als nicht ausreichend erscheinen, bietet sich der Abschluss einer entsprechenden Zahnzusatzversicherung an. Auf diese Weise kann das Risiko der teilweise erheblichen Zuzahlungen bei gesetzlich Krankenversicherten deutlich minimiert werden. Grundsätzlich gilt auch beim Zahnersatz, dass die private Unfallversicherung sich vorbehält, den Verursacher des Schadens in Regress zu nehmen.