Ratgeber

Geld nur bei bleibendem Schaden

Von der Schwere des bleibenden körperlichen Schadens hängt es ab, wie viel Geld es von dem Unfallversicherer gibt. Der Invaliditätsgrad wird nach einer so genannten Gliedertaxe bemessen:

  • 70-prozentige Invalidität: Verlust eines Armes vom Schultergelenk an bzw. dessen völlige Funktionsunfähigkeit
  • 50-prozentige Invalidität: Verlust der Sehkraft auf einem Auge
  • 10-prozentige Invalidität: Verlust eines Zeigefingers

Wenn mehrere Körperteile bzw. Sinnesorgane betroffen sind, werden die einzelnen Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Allerdings gibt es eine mehr als 100-prozentige Invalidität nicht.

Nach der Gefahrengruppe, in die Sie der Versicherer einordnet, hängen die Beiträge ab, die Sie zahlen müssen. Erwachsene werden üblicherweise in zwei Gruppen eingeteilt: Berufstätige mit Bürojobs sind beispielsweise in einer niedrigen Gefahrengruppe. Frauen werden unabhängig von ihrem Beruf meist ebenfalls in die niedrige Gefahrengruppe eingeteilt. Kraftfahrer und Handwerker sind dahingegen in der höheren Gefahrengruppe.

Unfall­versicherung
Testsieger und mehr als 160
Tarifkombinationen im Vergleich