Bald ist es wieder soweit und Tausende von Urlaubern steigen in ihre Autos oder in den Flieger, um der ersehnten Erholung entgegen zu reisen. Sonne, Strand und Meer - mehr brauchen die meisten Menschen nicht, um sich gut zu erholen. Damit der Urlaub nicht mit einem Unglück endet, sollte man einige Verhaltensregeln beachten und für den Fall des Falles eine private Unfallversicherung im Gepäck haben. Die Koffer sind gepackt, der Urlaub ist schon lange geplant und die Vorfreude auf ungetrübte Urlaubstage ist auch schon da. Damit Sie Ihren wohlverdienten Urlaub aber richtig genießen können, sollten Sie neben der Reiseapotheke und der Auslandskrankenversicherung auch an den entsprechenden Unfallschutz denken.
Damit es nicht bis zum Unfall kommt, gilt es einige Verhaltensregeln zu beachten: Wer zum Beispiel im Süden am Meer Urlaub machen will, sollte damit rechnen, dass eine starke Strömung herrscht. Mit der Faustregel, bei Stränden, wo es eine Strömung gibt, sollte man nur bis zur Brust ins Wasser gehen und bei einer starken Brandung sogar nur bis zu den Knien, gehen Sie auf Nummer sicher. Auch wer mit einem Boot unterwegs ist, sollte vorsichtig sein. Gerade Kinder dürfen damit nicht zu weit hinauspaddeln. Auch sollten Tret- und Ruderboote nur auf Binnenseen benutzt werden, wo keine Strömung herrscht und nicht auf der offenen See. Zudem bietet es sich an, im Boot eine Schwimmweste zu tragen.
Was viele Bade-Urlauber nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung greift im Falle eines Unfalls beim Schwimmen oder Paddeln nicht. Denn bei Unfällen in der Freizeit leistet nur die private Unfallversicherung. Mit ihren Leistungen können zum Beispiel eine durch den Unfall notwendige spezielle Ausbildung oder auch der Umbau der Wohnung bezahlt werden. Die Private Unfallversicherung gilt in der Freizeit, aber auch bei der Arbeit und in der Schule, zu Hause oder beim Sport. Sie schützt weltweit und rund um die Uhr.