Ratgeber

Weitere Extras sind überflüssig

Für den Fall einer Invalidität bieten die Unfallversicherer neben dem Versicherungsschutz zahlreiche Sonderleistungen an, die sich zuerst auch attraktiv anhören. Das Geld.de Team rät Ihnen allerdings ab, Leistungen wie z. B. Unfallkrankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungs- oder Übergangsgeld im Rahmen einer Unfallversicherung abzuschließen. Wenn Sie auf den Ersatz Ihres Einkommens während einer Krankheit angewiesen sind, sollten Sie bei einem privaten Krankenversicherer eine Krankentagegeldversicherung beantragen. Diese Versicherung zahlt dann auch, wenn Sie nicht wegen eines Unfalls sondern wegen einer Krankheit ausfallen.

Eine Risikolebensversicherung eignet sich zur Absicherung der Angehörigen für den Fall des eigenen Todes besser als eine Unfallversicherung. Im Rahmen der Unfallversicherung ist es dennoch sinnvoll, eine kleine Todesfall-Leistung von ca. 10.000 € zu versichern. Nach dem Unfall zahlen die Versicherer im ersten Jahr einen Vorschuss in Höhe der Todesfall-Leistung, aber nur wenn noch nicht sicher feststeht, wie schwer die Invalidität nach Abschluss aller Behandlungen sein wird. Wenn der Versicherungsnehmer keine Todesfall-Leistung vereinbart hat, muss er so lange auf sein Geld warten, bis feststeht, wie viel Prozent Invalidität er von dem Unfall zurückbehalten wird. Das kann sich lange hinziehen.

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