Eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen wird meist erhoben, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Die Gründe dafür können mehrere sein. Zum Beispiel kann das notwendig werden, wenn ein gemeinsames Haus bei Trennung der Ehepartner verkauft wird, um eine bestehende Finanzierung abzulösen. Ebenso kann das bei Arbeitslosigkeit und damit meist verbundener sinkender Finanzkraft sein. Fällt ein Hausverkauf mit Ablauf einer Zinsbindung zusammen, kann der Darlehensnehmer das Darlehen fristgemäß kündigen sowie eine vollständige Tilgung
vornehmen. Bei einer noch bestehenden Zinsbindung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen in Form einer zusätzlichen Gebühr fällig. Der Gesetzgeber hat aber eine kostenfreie Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren Zinsbindung bestimmt.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen darf in ihrer Höhe nicht sittenwidrig sein
Es gibt Ausnahmen, in denen von der Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen abgesehen wird. Wurde eine Zinsbindung des Darlehens für länger als zehn Vertragsjahre vereinbart, können Kunden nach Ablauf dieser Jahre kündigen. Lediglich eine Frist von 6 Monaten ist bei der Kündigung einzuhalten. Es gibt jedoch Fälle, wo ein Kunde auf dieses Kündigungsrecht verzichtet hat. Eine weitere Ausnahme ist nicht gesetzlich geregelt und unterliegt der Kulanz der Bank. Steigen die Zinsen während der Vertragslaufzeit an, erleidet die Bank keinen Zinsschaden bei einer Kündigung, da das zurückfließende Geld wiederum zu besseren
Konditionen verliehen werden kann. Die Höhe der Entschädigung, die vorzeitig zurückgezahlt wird, ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt.