Ablaufleistung

Der Begriff Ablaufleistung ist im Bereich der kapitalbildenden Versicherungen zu finden. Er bezeichnet die Summe, die ein Versicherter am Ende der Laufzeit von der Versicherungsgesellschaft in Form einer Einmalzahlung oder als regelmäßige Rente ausgezahlt bekommt.Dabei setzt sich die Ablaufleistung aus der garantierten Ablaufleistung, der Überschussbeteiligung sowie teilweise aus einem Schlussbonus zusammen. Der garantierte Betrag enthält eine garantierte Verzinsung der eingezahlten Vorsorgebeiträge. Dabei ist der garantierte Zinssatz staatlich für die gesamte Laufzeit festgelegt. Seit dem Jahr 2007 beläuft er sich auf 2,25 %, in den 1990er Jahren betrug er teilweiweise sogar 4 %.Die Überschussbeteiligung hingegen ist nicht garantiert und von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens abhängig. Grundsätzlich wird von Versicherungsmathematikern eine zu erwartende Überschussbeteiligung berechnet, ihr Eintreten ist jedoch ungewiss. Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Abschluss eines Vertrages, die Anbieter hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Anbieter die in der Vergangenheit ihre ermittelte Ablaufleistung einhalten oder sogar überbieten konnten, sind zu bevorzugen.

(Stand 08/2010)