Abrufphase

Mit Abrufphase wird in der Lebensversicherung jener Zeitraum bezeichnet, in dem sich der Versicherte bereits vor Ende der Vertragslaufzeit die zu diesem Zeitpunkt erreichte Leistung auszahlen lassen kann. Die Abrufphase (auch Dispositionsphase) bringt dem Versicherten höhere Flexibilität: Er muss sich nicht schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt in seinem Leben auf die Auszahlung der Versicherung festlegen. Bei einer vereinbarten Abrufphase kann der Versicherte also seine Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigen. Das betrifft die Endphase der Vertragslaufzeit, zum Beispiel fünf oder zehn Jahre vor regulärem Ende der Vertragslaufzeit. Mehrere Varianten sind denkbar:1.) Es wird ein anderer als der ursprünglich vereinbarte Termin gewählt. Somit kann die Versicherung zum Beispiel im Moment des Renteneintritts ausbezahlt werden.2.) Die erreichte Leistung kann in einzelnen Tranchen oder auf einmal ausgezahlt werden.3.) Besteht beim Ablauf der Abrufphase noch ein Restguthaben, kann dies als Kapitalzahlung, als lebenslange Rente oder als eine Mischform in Anspruch genommen werden.