Abrufrente

Mit einer Abrufrente wird die vorzeitig in Anspruch genommene Auszahlung aus der privaten Rentenversicherung bezeichnet. Zu beachten ist: Die Rente wird durch den früheren Auszahlungsbeginn niedriger ausfallen als ursprünglich berechnet war - dafür aber wird sie länger gezahlt. In aller Regel fällt der Rentenbeginn einer privaten Rentenversicherung in das Lebensjahr, in dem man in den Ruhestand geht. In Deutschland beginnt die Altersrente mit 65 Jahren. Aber auch wer nicht in diesem Alter, sondern schon mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen will, kann dieses Vorhaben durch die Abrufrente in die Tat umsetzen. Man erhält dann sowohl die gesetzliche sowie auch die private Rente ausgezahlt. Diese Rentenform kann vom Versicherten jederzeit beantragt werden. Statt der Abrufrente, also der regelmäßigen Zahlung der Beiträge aus der privaten Lebensversicherung, kann alternativ auch eine vorgezogene Kapitalabfindung beantragt werden. Da in diesem Fall ebenfalls die Beitragszahlungen früher enden als ursprünglich vereinbart, fällt die Kapitalabfindung entsprechend niedriger aus.

(Stand 08/2010)