Altersgrenzen

Die Altersgrenzen stellen den Zeitpunkt des Übergangs von der Berufstätigkeit zum Eintritt in das Rentenalter dar. Um das Renteneintrittsalter zu erreichen, mit welchem der Versicherte die Rente ausgezahlt bekommt, zählen neben der Mindestversicherungszeit auch gesetzliche Altersgrenzen. Diese liegen für den Eintritt in die reguläre Altersrente in der Regel bei der Vollendung des 65. Lebensjahres und für langjährig Versicherte bei 62 Jahren.Für schwerbehinderte Versicherte, für Arbeitnehmer nach der Inanspruchnahme der Altersteilzeit, für Frauen und Arbeitssuchende können die Altersgrenzen dagegen auch schon bei 60 Jahren liegen. Jedoch müssen bei der Inanspruchnahme der Rente vor der Vollendung des 65. Lebensjahres Abschläge in der Rentenhöhe in Kauf genommen werden. Dies gilt jedoch nicht für die Personengruppe der schwerbehinderten Versicherten. Ab dem Jahr 2012 wird dieses Renteneinstiegsalter in kleinen Schritten von 65 Jahren auf 67 Jahre erhöht. Bei den schwerbehinderten Versicherten wird dementsprechend eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre vorgenommen.

(Stand 08/2010)