Altersrente

Die Altersrente ergibt sich meist aus den Ansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung und betrifft die Mehrzahl der Deutschen. Die Rente wird mit Erreichen des Rentenalters gezahlt. Es entstehen weiterhin Ansprüche aus Ruhegeldern, die sich aus der betrieblichen und privaten Altersversorgung, Versorgungssystemen des Staates sowie berufsständischen Versorgungssystemen ergeben. Die Altersrente wird in verschiedenen Formen geleistet, so gewährt man sie im Versichertenalter von 65 Jahren, für langjährig Versicherte und für Schwerbehinderte sowie für Bergleute. Auch die Altersrente aufgrund von Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit sowie für Frauen gehört dazu. Auf Antrag des Versicherten beginnt die Zahlung zum Rentenbeginn. Die Basis dafür bildet ein Versicherungsvertrag, der dem Versicherten zum festgelegten Termin die Zahlung einer lebenslangen Rente garantiert. Durch das Ansammeln von Kapital in Form der Einmalzahlung sowie regelmäßiger monatlicher Beiträge erwirbt man die Ansprüche. Die angesammelten Beiträge werden nach üblicher Verzinsung zum im Vertrag geregelten Rentenbeginn als Rente in Teilbeträgen, nicht als Gesamtbetrag an den Versicherten, gezahlt.

(Stand 08/2010)