Altersteilzeitarbeit

Die Altersteilzeitarbeit stellt eine Möglichkeit für Beschäftigte dar, die Arbeitszeiten vor dem Eintritt in das Rentenalter zu halbieren. Dies kann vom Staat gefördert und zudem nur in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Des Weiteren müssen bei der Altersteilzeitarbeit die gesetzlichen Regelungen und die Vereinbarungen der Tarifverträge berücksichtigt werden. Durch die Inanspruchnahme der Möglichkeit, die Arbeit in Teilzeit auszuführen, wird sich für den Arbeitnehmer nicht nur die Arbeitszeit reduzieren, sondern auch das Arbeitsentgelt und die Rentenversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer deshalb die Aufstockungsbeträge auszahlen. Die Altersteilzeitarbeit kann dazu genutzt werden, die tägliche Arbeitszeit zu reduzieren. Auch ein Wechsel von Arbeitszeit und Freizeit im wöchentlichen oder monatlichen Rhythmus ist möglich. Dies ist bis zu fünf Jahren oder auch bei einigen Tarifverträgen bis zu sechs Jahren durchführbar. Durch die Altersteilzeitarbeit wird dem Arbeitnehmer ein besonders schonender Übergang von dem Arbeitsleben in die darauffolgende Rentenzeit ermöglicht.