Altersvermögensgesetz

Das Altersvermögensgesetz, kurz AVmG, ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Gesetz besteht seit dem 26. Juni 2001 und trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Das Altersvermögensgesetz befasst sich mit dem stetig sinkenden Rentenniveau in Deutschland und soll der dadurch entstehenden Versorgungslücke der Rentner entgegenwirken. Das Altersvermögensgesetz stellt ein Gesetz zur kapitalgedeckten Altersvorsorge dar. So wird mit dem Altersvermögensgesetz die private Altersvorsorge durch die Altersvorsorgezulage der Riester-Rente gefördert. Diese Förderung geschieht durch die steuerlichen Vergünstigungen, wie gesonderte Abzugsmöglichkeiten und Zulagen. Zu den staatlich geförderten Möglichkeiten der Anlage zählen seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Beispiel die Fondssparpläne, Rentenversicherungen, Banksparpläne oder auch fondsgebundene Rentenversicherungen. Durch das Altersvermögensgesetz können unter anderem Arbeitnehmer, Auszubildende, welche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, geringfügig Beschäftigte ohne Versicherungsfreiheit, Wehrdienstleistende, Berufssoldaten auf Zeit, Zivildienstleistende, Selbstständige in der gesetzlichen Pflichtversicherung, Pflegepersonen, Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld oder auch Richter und Beamte die Förderung in Anspruch nehmen.