Direktgutschrift

Die Direktgutschrift war seit den 80er Jahren eine gesetzlich geregelte Zuteilung einer Beteiligung von Überschüssen einer Lebensversicherung an einen Versicherungsnehmer. Diese Gutschrift wird im Bereich der Versicherungen auch als Sofortgewinnbeteiligung bezeichnet. Die Vorschriften des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV) regelten eine Verzinsung von wenigstens 5 % des Deckungskapitals inklusive einer Garantieverzinsung, das dem Versicherten in Form der Direktgutschrift zugeteilt wird. Die Versicherungsgesellschaften der Bereiche der Lebensversicherungen wenden diese Vorschrift größtenteils heute noch an, obwohl sie seit 1994 nicht mehr gilt. Die Direktgutschrift ist gemeinhin eine Beteiligung an Überschüssen, die der Versicherte bereits zugeteilt bekommen kann, ohne dass ein tatsächlicher Überschuss aufgebaut wurde. Sie gibt es in der Lebensversicherung sowie in der privaten Krankenversicherung. Seit 01.01.2000 bezahlt jeder PKV-Kunde ab 18 Jahren einen Zuschlag von 10 %, bezogen auf den Beitrag zur Krankenvollkostenversicherung. Da dieser Zuschlag bereits nach Zahlungseingang einem extra angelegten Versichertenkonto gutgeschrieben wird, bezeichnet man diesen Zuschlag als Direktgutschrift.