Einmalbeitrag

Der Begriff Einmalbetrag findet sich in Verbindung mit einer Einzahlung oder Auszahlung wieder. Die private Rentenversicherung bietet eine Rente gegen einen Einmalbetrag an. Der Antragsteller tätigt eine einmalige Zahlung einer größeren Summe und erhält dafür ein regelmäßiges Einkommen vom Versicherer. In der Regel zahlt der Versicherer eine unmittelbar beginnende Sofortrente. Der Versicherer übernimmt das Risiko, da der Versicherte länger als die durchschnittliche Lebenserwartung es ausweist leben kann. Diese Rente wird ein Leben lang bis zum Tod gezahlt und hängt in ihrer Höhe vom jeweiligen Versicherer ab. Die privaten Versicherer versuchen mit immer neuen Vertragsmodellen, Kunden für eine zusätzliche Altersversorgung zu gewinnen. Eine Investition in eine Renten- oder Lebensversicherung gegen Einmalbetrag, die durch einen Kredit finanziert wird, kann lukrativ sein, wenn unter Berücksichtigung bestimmter steuerlicher Bedingungen ein Verlust dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden kann. Ein Eimalbetrag kann auch zum Beispiel das Auszahlen eines Geldbetrages zusätzlich zu einer Leistung wie dem Kindergeld sein.