Erwerbsminderungsrenten

Erwerbsminderungsrenten können immer dann an den Arbeitnehmer gezahlt werden, wenn aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt oder gar nicht mehr gearbeitet werden kann. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt, kann bei der Deutschen Rentenversicherung Erwerbsminderungsrenten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei einer Berufsunfähigkeit beantragen. Erwerbsminderungsrenten können bezogen werden, wenn der Betroffene vor dem 02.01.1961 geboren wurde und eine Berufsunfähigkeit nachweisen kann. Ferner müssen Antragsteller über einen Zeitraum von 3 Jahren in den letzten 5 Jahren vor der Berufsunfähigkeit Pflichtbeiträge eingezahlt haben und auch eine Wartezeit von 5 Jahren vorweisen. Wartezeiten gelten immer dann als erfüllt, wenn eine Berufsunfähigkeit die Folge eines Arbeitsunfalls ist, oder eine Schädigung während des Zivildienstes oder des Wehrdienstes hervorgerufen wurde. Auf allgemeine Wartezeiten werden Beitragszeiten aus einer Pflichtversicherung und aus freiwillig geleisteten Beiträgen angerechnet sowie auch Kindererziehungszeiten. Erwerbsminderungsrenten werden dann gezahlt, wenn man krankheitsbedingt in seinem erlernten oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann.

(Stand 08/2010)