Existenzminimum

Existenzminimum ist eine Einkommensgröße aus dem Steuerrecht. Es ermöglicht einem steuerpflichtigen Bürger die Bestreitung seines Lebensunterhaltes und ist steuerfrei. Die Höhe des Existenzminimums wird alle zwei Jahre durch die Bundesregierung mittels eines Existenzminimum-Berichts analysiert und gegebenenfalls erhöht. Die deutsche Sozialversicherung berechnet das Existenzminimum als Wert, der sich als Regelsatz für Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt darstellt. Durch Befragungen werden die tatsächlichen Ausgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt für einen Einpersonenhaushalt ermittelt. Dessen ungeachtet werden weitere Abschläge eingerechnet, um eine ausreichende Differenz zwischen Einkommen von Leistungsbeziehern aus der Grundsicherung und Erwerbstätigen zu gewährleisten. Ein damit berechnetes Existenzminimum kann den wahren Bedarf unterschreiten. Im Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist ein Mindestbedarf für Bedürftige festgelegt. Er umfasst neben Leistungen für Ernährung und Kleidung auch Aufwendungen für Körperpflege und Hausrat. Der wichtigste Bestandteil sind auch Miet- und Heizkosten, die soweit angemessen vom Träger der Sozialhilfe bezahlt werden.