Pensionsfonds

Pensionsfonds stellen eine eigenständige Versorgungseinrichtung dar, mit der eine Zusatzvorsorge fürs Alter betrieben werden kann. Darüber hinaus lassen sich mit diesem Vorsorgeprodukt auch der Todesfall und das Invaliditätsrisiko abdecken. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber überwiesen, wobei diese von ihm durch eine Entgeltumwandlung über den Arbeitnehmer oder von beiden zusammen finanziert werden können. Auf die Leistungen hat ein Arbeitnehmer frühestens ab dem 60. Lebensjahr einen Anspruch. Eine Kapitalleistung ist ausgeschlossen, da der Pensionsfonds auf eine Rentenzahlung ausgerichtet ist, wobei als Ausnahme im Leistungsfall 30 % ausgezahlt werden können. Das Kapital wird in Rentenpapieren und Aktien angelegt. Zu den Sicherheitskriterien eines Pensionsfonds gehört, dass dieser von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt sein muss und ihrer Aufsicht unterliegt. Grundsätzlich bietet ein Pensionsfonds höhere Ertragschancen als vergleichsweise andere Anlageprodukte wie Festzinsanlagen oder eine Lebensversicherung. Die individuelle Risikobereitschaft entscheidet darüber, welche Anlagestrategie gewählt wird. Wünscht sich der Versicherte einen garantierten Zins, kann alternativ eine Direktversicherung gewählt werden.

(Stand 08/2010)