Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge, um aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine private Zusatzrente anzusparen. Sie geht immer dann in Leistung, wenn das Rentenalter, der Invaliditätsfall oder der Todesfall einsetzen. Diese Form der Altersvorsorge bietet grundsätzlich zwei Durchführungswege: die fondsgebundene wie auch die klassische Form, wobei die gewählte Variante von der individuellen Risikobereitschaft abhängig ist. In der Regel ist der Arbeitgeber für die Wahl der Pensionskasse verantwortlich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag die Wahl nicht einschränkt. Der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge in die Pensionskasse, wobei der Arbeitgeber diese vom Gehalt direkt in die Kasse überweist. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Betrieb aus, gehen alle eingezahlten Beiträge nicht verloren. Beim neuen Arbeitgeber kann in die bestehende betriebliche Altersvorsorge eingestiegen werden, oder nach Bedarf kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Pensionskassen gewährleisten lediglich eine betriebliche Altersvorsorge und werden in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder als Aktiengesellschaft geführt.