Pensionszusage

Eine Pensionszusage ist Bestandteil von betrieblichen Versorgungsbezügen, die zum Eintritt in den Ruhestand als Altersversorgung ausgezahlt wird. Bei dieser Form, die auch als Direktzusage bezeichnet wird, kann der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf eine betriebliche Rente geltend machen. Dabei muss der Arbeitnehmer diese Bezüge bei der Auszahlung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei seiner Einkommensteuererklärung versteuern. Während der Einzahlung, wenn der jeweilige Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält und in die Versorgungsrückstellung fließen lässt, sind keine Steuern zu entrichten. Die Pensionszusage soll gewährleisten, dass die gesetzlichen Rentenbezüge aufgestockt werden, um finanzielle Engpässe im Ruhestand zu vermeiden. Im Zusammenhang mit einer Pensionszusage werden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Auf diese Weise sichert sich der Arbeitgeber ab, die erforderlichen Mittel einer dem Arbeitnehmer zugesagten betrieblichen Versorgung auch wirklich leisten zu können. Die Pensionszusage unterliegt keiner staatlichen Aufsicht, doch schützt der Pensions-Sicherungs-Verein durch die rückgedeckte Pensionszusage im Falle einer Insolvenz des Betriebes die Ansprüche der Arbeitnehmer.