Pflege-Versicherungsprämie pensionierte Beamte

Die Pflegeversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Sie ist somit eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung und zählt deshalb in Deutschland zu dem so genannten "sozialen Netz". Die Pflegeversicherung soll die Kosten bei Pflegebedürftigkeit abdecken; ihre Beiträge zahlen Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse mit ihrer Krankenversicherung, freiwillig Versicherte hingegen haben die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Versicherung. Seit dem 01.01.09 gilt in der Bundesrepublik die Versicherungspflicht: Es müssen sich alle Bundesbürger versichern. Davon betroffen sind auch Beamte, was auch für pensionierte Beamte (Richter, Lehrer, Angestellte des öffentlichen Dienstes) Konsequenzen mit sich bringt: Bei einem Beihilfesatz von beispielsweise 50% muss die andere Hälfte über die Versicherung abgedeckt werden. Die Pflege-Versicherungsprämie für pensionierte Beamte wird zusammen mit der Krankenversicherung bezahlt. Die Pflege-Versicherungsprämie für pensionierte Beamte muss auch für diejenigen Angehörigen abgeschlossen werden, die bereits mitversichert sind. Private Krankenversicherungen verknüpfen die Pflege-Versicherungsprämie für Beamte oft mit Sonderkonditionen, die sich an der Höhe der Beihilfesätze für Beamte orientieren.