Pflegebedürftigkeit

Hinter dem Begriff Pflegebedürftigkeit verbergen sich individuelle Befindlichkeiten, die Einfluss auf die Höhe der Pflegestufe nehmen. Als pflegebedürftig gelten Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder Krankheit in einem erhöhten Maße Hilfe von anderen Menschen benötigen. Basierend auf der Definition des Pflegegesetzes sind damit die Personen gemeint, die aus diesen Gründen in den Bereichen der Ernährung, der Körperpflege, einer hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Mobilität auf Dauer auf Hilfe angewiesen sind. Als Mindestzeitraum werden für eine notwendige Pflege sechs Monate zugrunde gelegt. Stellt sich eine Pflegedürftigkeit ein, muss die zuständige Pflegekasse informiert werden, die den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung damit beauftragt, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Darüber hinaus wird eingeschätzt, ob eine häusliche Pflege durch Angehörige durchgeführt oder ob ergänzend ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden kann. Besteht eine stärkere Pflegebedürftigkeit, wird die Pflegekasse stationäre Einrichtungen empfehlen. Die Kostenübernahme ist abhängig von der Einstufung in eine der drei Pflegestufen.