Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eine der fünf Sozialversicherungssäulen. Als Ergänzung zur Krankenversicherung wurde sie von der deutschen Regierung im Jahr 1995 eingeführt. Aus den Beiträgen zur Pflegeversicherung werden Pflegebedürftige in Form des Pflegegeldes sowie durch Pflegesachleistungen unterstützt. Hierfür bedarf es einer Antragstellung. Grundsätzlich ist die Pflegeversicherung an die Krankenversicherung gekoppelt. Gesetzlich Pflichtversicherte sind automatisch in der Pflegekasse der Krankenversicherung versichert. Im Gegensatz zur Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt diese Versicherungspflicht auch für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Besserverdienende. Alle durch eine private Krankenkasse vollversicherten Personen haben altersabhängige Beiträge zur Pflegeversicherung abzuführen. Bei den gesetzlichen Pflegekassen erfolgt die Beitragsermittlung einkommensabhängig. Der bundeseinheitliche Beitragssatz beträgt zurzeit 1,95 %. Mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen werden die Kosten für die Pflegeversicherung grundsätzlich zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Für kinderlose Versicherte fällt unter Umständen ein zusätzlicher, allein zu tragender Beitrag in Höhe von 0,25 % an.

(Stand 08/2010)