Pflegezusatzversicherung

Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt die Zahl derer, die pflegebedürftig werden und dies mit steigender Tendenz. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung tritt lediglich für die Kosten einer Pflege in Leistung, die der Grundversorgung dienen. Da die Kosten den Pflegekassenanteil jedoch übersteigen, kann eine private Pflegezusatzversicherung den Schutz erweitern. Pflegekassen vermitteln Zusatzversicherungen, damit Versicherungsnehmer Eigenvorsorge betreiben können. Angeboten werden unterschiedliche Formen einer Pflegezusatzversicherung, die individuell gewählt werden kann. Die Pflegerentenversicherung zahlt je nach Hilfebedarf eine monatliche Rente, wenn der Pflegefall eingetreten ist. Unterschiedliche Vertragsvarianten stehen zur Verfügung. Die Pflegekostenversicherung zahlt nach Vorleistungen durch die gesetzliche oder private Pflichtversicherung den Restkostenanteil. Dabei kann der Versicherungsnehmer zwischen Tarifen wählen, die die Restkosten ganz oder teilweise übernehmen. Hierbei müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Die Pflegetagegeldversicherung geht gegen einen Nachweis mit einem festgesetzten Betrag für jeden Pflegetag in Leistung. Grundsätzlich gilt bei dieser Form der Pflegezusatzversicherung, dass das Tagegeld in Unabhängigkeit von den tatsächlichen Kosten gezahlt wird.