Regelaltersrente

Die Regelaltersrente wird dem Versicherten nach dem vollendeten 65. Lebensjahr ausgezahlt. Neben dieser Voraussetzung zu der Auszahlung der Regelaltersrente muss der Versicherte zudem auch eine Wartezeit erfüllt haben. Diese liegt bei insgesamt 5 Jahren. Das Renteneintrittsalter wird ab dem Jahre 2012 in monatlichen Schritten auf 67 Jahre erhöht. Ein Versicherter, welcher das geforderte Lebensalter erreicht und dennoch keinen Rentenanspruch hat, kann eine Erstattung der bisher eingezahlten Beiträge fordern. Mit der Auszahlung der Regelaltersrente erhält der Versicherte mit Rentenanspruch auch die Möglichkeit, daneben auch eine Beschäftigung auszuüben und muss sich dabei nicht an Beschränkungen halten. Zudem gibt es für die Versicherten auch die Möglichkeit, die Regelaltersrente mit dem Erreichen des erforderlichen Lebensjahres und der erfüllten Wartezeit noch nicht in Anspruch zu nehmen. Dadurch kann sich die Rente für den Versicherten erhöhen, denn mit jedem Jahr, in dem der Versicherte die Rente nicht in Anspruch nimmt, erhält er einen Zuschlag von insgesamt 6 %.

(Stand 08/2010)