Regelbeitrag

Einige Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Diese haben den sogenannten Regelbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Regelbeitrags ist staatlich festgelegt. Die Grundlage für den Beitrag bildet das durchschnittliche Einkommen der Bevölkerung. Aufgrund der kontinuierlichen Bruttolohnsteigerung wird der Regelbeitrag jährlich angepasst. Im Jahr 2010 beträgt der Regelbeitrag in den alten Bundeländern 508,45 Euro. Selbstständige, die in den neuen Bundesländern ansässig sind, haben nur 431,83 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Die relativen hohen Zahlungen ergeben sich aus der Tatsache, dass ein Selbstständiger 100 Prozent der Beiträge für die Versicherung bezahlen muss, bei Arbeitern und Angestellten hingegen werden die Kosten je zur Hälfte von den Arbeitnehmern sowie den Arbeitgebern getragen.Die Existenzgründer müssen die ersten drei Jahre jedoch nur den halben Regelbeitrag zahlen. Alternativ haben Selbstständige auch die Möglichkeit, einen einkommensgerechten Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen. In diesem Fall ist jedoch ein jährlicher Nachweis des Einkommens notwendig.

(Stand 08/2010)