Rentenbesteuerung

Der Begriff Rentenbesteuerung bezeichnet die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen der Besteuerung von Rentnern und erwerbstätigen Personen, aus diesem Grund ist der Begriff Rentenbesteuerung im deutschen Steuerrecht nicht vorhanden. Bei der Besteuerung werden die meisten gesetzlichen Regelungen unabhängig vom Alter der steuerpflichtigen Person äquivalent angewandt. Aus diesem Grund gilt auch für Rentner das Existenzminimum. Ebenso können die Werbekostenpauschale, die Sonderausgabenpauschale sowie Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Die Rentenbesteuerung wurde im Jahr 2005 auf der Grundlage des Alterseinkünftegesetzes eingeführt. Bei privaten Altersvorsorgen ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei der Besteuerung der gesetzlichen Rente gibt es bis zum Jahr Übergangsregelungen. Im Jahr 2005 betrug der steuerpflichtige Anteil an der gesetzlichen Gesamtrente 50 Prozent. Bis zum Jahr 2020 steigt er jährlich um 2 Prozentpunkte an und beträgt dann 80 Prozent. Die nächsten 20 Jahre beträgt die jährliche Erhöhung einen Prozentpunkt, sodass ab dem Jahr 2040 die gesamte gesetzliche Rente steuerpflichtig ist.