Zulagenförderung

Die Zulagenförderung ist ein wichtiger Baustein der Riester-Rente. Mit diesem Instrument der zusätzlichen und privaten Altersvorsorge kann die immer geringer ausfallende gesetzliche Rente aufgestockt werden, um im Ruhestand nicht auf finanzielle Lücken zu stoßen. Mit diesem Vorsorgeprodukt kann Kapital fürs Alter angespart werden, um sich eine Zusatzrente zu sichern. Der Staat fördert diese Eigeninitiative mit steuerlichen Erleichterungen und Zulagen. Somit steht die Zulagenförderung im Mittelpunkt dieser Altersvorsorge. Jährlich sichert sich der Riester-Sparer eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro, und für jedes kindergeldberechtigte Kind werden 185 Euro gezahlt, wobei sich diese Summe für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, auf 300 Euro erhöht hat. Mit dieser Zulagenförderung und den Steuervorteilen wird im Rentenalter eine Zusatzrente ermöglicht. Erweitert wurde diese Form der Altersvorsorge um einen weiteren Baustein der Zulagenförderung - dem Eigenheim-Rentengesetz, oder auch Wohn-Riester genannt. Für den Kauf eines selbst genutzten Wohnraumes gilt die Zulagenförderung, um die Baufinanzierung zu erleichtern.