Zuschlag bei Rentenbeginn nach 65

Ein Zuschlag bei Rentenbeginn nach 65 wird nach dem Eintritt des Rentenalters gewährt. Das gesetzlich geregelte Eintrittsalter für die Rente beginnt mit der Vollendung des 65. Lebensjahres. Diese Regelung gilt bis zum Jahre 2012. Im Anschluss wird dieses Eintrittsalter in monatlichen Schritten erhöht werden, es sei denn, die Person ist vor dem Jahr 1947 geboren. In diesem Fall bleibt die alte Regelung erhalten. Der Zuschlag bei Rentenbeginn nach 65 erhöht sich mit jedem weiteren Monat, in dem der Beitragszahler die Rente nicht in Anspruch nimmt. Die Höhe von dem Zuschlag bei Rentenbeginn nach 65 liegt bei 0,5 Prozent je Monat. Ein Beitragszahler mit einem Renteneintrittsalter von 65 erhält durch den Zuschlag bei Rentenbeginn nach 65 bei einem weiteren Jahr Rentenaufschub einen Zuschlag von sechs Prozent auf die Rente. Die dadurch entstandene Rentenerhöhung wird dem Empfänger in der vollen Höhe ein Leben lang ausbezahlt. Dies gilt auch für die Hinterbliebenen.