Ratgeber

Riester oder Rürup? Was ist die bessere Altersvorsorge?

Schon seit Jahren geistern die Meldungen über eine vergreiste Gesellschaft durch die Medienlandschaft. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der demographische Wandel, der sich zu Ungunsten der zukünftig Älteren zuspitzt. Der Rückgang der Geburten und ein immer höheres Durchschnittsalter dank medizinischem Fortschritt begünstigen diese Entwicklung. Die Befürchtungen, dass das Verhältnis zwischen jungen Einzahlern und älteren Empfängern irgendwann kippt, sind berechtigt. Den heute jungen Menschen wird von den Einzahlungen in den gesetzlichen Rententopf wahrscheinlich nur noch eine Grundsicherung übrig bleiben. Daher tut es Not, schon in frühen Jahren mit der privaten Vorsorge zu beginnen.

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Bei einer Vielzahl von Angeboten gestalten sich Übersicht sowie Entscheidung schwierig. Der Staat hat daher zwei Produkte auf den Markt gebracht, die sich zum einen durch staatliche Förderung auszeichnen. Zum anderen werden die eingezahlten Beiträge garantiert ausgezahlt. Beide Vorsorge-Varianten haben Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Eltern oder selbständiger Single? Unterschiedliche Zielgruppen und Bedürfnisse

Prinzipiell gibt es für beide Sparformen eindeutig formulierte, unterschiedliche Zielgruppen. Ein Riester-Vertrag kann — im Gegensatz zur Rürup-Rente - nur abschließen, wer gesetzlich rentenversichert ist. Auch in der Art der Förderung bestehen Unterschiede: So müssen Riester-Sparer nach Vertragsabschluss bis zu vier Prozent ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr auf ihr Rentenkonto zahlen. Nur dann erhalten sie die maximalen staatlichen Zulagen von 154 Euro jährlich. Pro Kind erhält man dabei 185 Euro extra. Wurde der Nachwuchs erst nach dem 31. Dezember 2007 geboren, erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro pro Kind. Der steuerliche Vorteil, höchst interessant für Gutverdiener, aber besteht darin, dass man die Aufwendungen steuerlich als Sonderausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro jährlich absetzen kann.

Der Rürup-Vertrag beinhaltet keine staatlichen Zulagen. Stattdessen wird Sparern ein maximaler Sonderausgabenabzug bis zu 20.000 Euro jährlich gewährt. Diese hohe Summe kommt insbesondere Selbständigen mit einer sehr hohen Steuerbelastung entgegen. Konkret heißt das: Seit 2005 können sie die Beiträge bis 20.000 Euro zu maximal 60 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Jährlich steigert sich diese Summe um 2 Prozent, so dass im Jahr 2009 ein absetzbarer Betrag von 68 Prozent erreicht wird. Interessant dabei: Je höher der persönliche Spitzensteuersatz, desto rentabler. Denn die monatlichen Beiträge werden dann noch intensiver aus den Steuern getragen.

Zudem stellt die Rürup-Variante neben der Riester-Rente die einzige Ansparform fürs Alter dar, die seit 2005 überhaupt noch steuerbegünstigend abgeschlossen werden kann. Die Auszahlung erfolgt — wie beim Riester-Vertrag - immer als Rentenzahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Riester-Sparer Anspruch auf 30 Prozent Sonderauszahlung zu Rentenbeginn haben. Die Leistung der Rürup-Rente dagegen erfolgt als Leibrente. Das bedeutet, es sind nur laufende, lebenslange Rentenzahlungen möglich.

Fazit:

Während die klassische Familie sowie auch gutverdienende Angestellte mit hohen Steuerbelastungen im Fokus der Riester-Rente stehen, wendet sich der Rürup-Vertrag an einen größeren Personenkreis. Freiwillige sowie Pflichtversicherte können einen solchen abschließen — Hauptmerkmal liegt auf einer hohen Steuerbelastung. Freiberufler oder Besserverdiener, sowie die Pflichtversicherten einer berufsständischen Versorgungseinrichtung — Ärzte, Architekten, Notare und Rechtsanwälte — kommen ebenfalls in Frage.

Vor- und Nachteile ergeben sich naturgemäß aus beiden Vertragsvarianten

Die Riester-Rente punktet neben den erwähnten Merkmalen durch Hartz IV-Pfändungssicherheit und Vererbbarkeit der Ansparsumme. Vorteile der Rürup-Rente ergeben sich durch Pfändungssicherheit beim Empfang von Hartz IV und bei Insolvenz. Vertragspartner profitieren insbesondere durch hohe Rentenzahlungen und hohe Steuerrückerstattungen. Als besonders einschränkend gilt jedoch, dass Rürup im Gegensatz zu Riester nicht vererbbar oder kapitalisierbar ist. Für den vorzeitigen Todesfall bestehen verschiedene Optionen, damit das eingezahlte Kapital nicht verfällt. Erbberechtigt sind jedoch nur Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder. Etwas größer ist der Kreis der Hinterbliebenen eines vorzeitig verstorbenen Riester-Sparers. Hier gelten keine verwandtschaftlichen Beschränkungen. Das angesparte Guthaben geht entweder in den Vertrag des Ehepartners über — Zulagen und Vergünstigungen bleiben erhalten. Alle anderen, erbberechtigten Personen profitieren zwar von der Ansparung des Verstorbenen, müssen Zulagen und Steuervorteile jedoch zurückzahlen.

Je nach persönlicher und finanzieller Lebenssituation fällt es meist nicht schwer, sich zwischen den beiden Sparvarianten zu entscheiden. Ungemein schwieriger wird es, bei der Vielzahl von Anbietern eines solchen Vorsorge-Produkts. Eine Altersvorsorge bindet quasi lebenslang. Daher sollte ein möglichst genaues Persönlichkeitsprofil samt Zukunftsperspektive vorliegen, wenn man Anbieter und Tarife vergleicht.